Baugrunderkundung und Gutachten
Bauwerksschäden werden häufig aufgrund fehlender oder nur ungenügender Baugrunduntersuchungen hervorgerufen und führen zu zeitaufwendigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Dadurch entstehen erhebliche zusätzliche Kosten! Diese können jedoch durch ein vollständiges Bodengutachten verhindert werden.
Historische Erkundung – Erfassung der Geschichte
Lassen Sie vor Grundstückserwerb oder der Planung Ihres Gebäudes unbedingt ein Baugrundgutachten erstellen! Nutzen Sie jetzt die Chance, um unverbindlich ein kostenfreies Angebot zu erhalten, einfach durch wenige Angaben zu Ihrem Objekt mit unserem Anfrageformular.
Pflicht zur Baugrunderkundung?
Eine Pflicht zur Baugrunderkundung besteht nach:
- den von den Ländern baurechtlich eingeführten Normen, z.B. DIN 1054, die wiederum auf die DIN 4020 verweist, in der die Anforderungen an den Untersuchungsumfang bestimmt werden
- gegebenfalls den Landesbauordnungen
- der Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB (Teil A, § 9, Ziff. 3, Abs. 3)
- Bundesbodenschutz-Gesetz § 4, § 9
Kosten Bodengutachten und Baugrundgutachten
Die Kosten für ein sorgfältig erstelltes klassisches Baugrundgutachten betragen nur rund 0,5 % der Erstellungskosten der Baumaßnahme. Das bedeutet, dass bei gängigen Einfamilienhäusern ein Honorar für das Gutachten von 800 – 1200 € ohne Laborkosten und Geländearbeiten zu veranschlagen ist.
Wir bieten Ihnen jedoch vom preisgünstigen schlichten Internet-Basis-Gutachten für einfache Bodensituationen bis zum umfangreichen klassischen Baugrundgutachten für gehobene Anforderungen Ausarbeitungen für jeden Anspruch.
Falsch ausgeführte Gründungen können nachträglich nur sehr kostenintensiv oder auch nicht mehr behoben werden. So kann sogar ein Abriss erforderlich werden.
Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung
Die Baugrunderkundung wird ausgewertet und in einem geotechnischen Bericht nach DIN 4020 dargestellt. Darauf aufbauend erfolgt auf Wunsch ein Gründungsgutachten mit einer optimierten Gründungsempfehlung.