Tragwerksplanung und Statik
Die Tragwerksplanung
- entwirft das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen.
- liefert den bauordnungsrechtlichen Standsicherheitsnachweis für die Gewährleistung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion.
- berücksichtigt alle Grundlagen und Rahmenbedingungen, sowie die konstruktiven und ästhetischen Möglichkeiten von Tragwerken.
- ist der technisch-konstruktive Entwurf nach allgemein anerkannten Regel der Technik auf Basis guter Zusammenarbeit mit dem Objektplaner, Auftraggeber, Prüfbehörden und Prüfingenieuren.
Das Leistungsangebot
- Statisch-konstruktiver Vorentwurf
- Statische Berechnungen
- Erstellung von statischen Berechnungen für Massiv-, Holz- und Stahlbau
- Statische Ausführungsplanung
- Erstellung von Konstruktionsplänen für Massiv-, Holz- und Stahlbau
- Ausarbeitung von statischen und konstruktiven Detaillösungen
- Statische Bauüberwachung